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Erkannter Text Seite 42 und 43
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Frühgeschichte (Adolph) 17 Wann Gottischhalk seine Che mit Margaretha Moll schloß, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. 1632 war er jedenfalls verheiratet*). Zu dieser Zeit stand er im 39. Lebensjahr. Bei der zeitlihen Schäßzung seiner Eheschließung ergeben sich unter Berückfihtigung de3 HeiratZalters8 seiner Frau, ihrer dem Alter nach begrenzten Zeugungsfähigfeit und der Tatsache, daß der jüngste Sohn Bernhard erst 1645 geboren wurde, die Jahre 1620 bis 1622. Andererseits kommt als späteste Zeit das Jahr 1624 in Betracht, und zwar nach der mutmaßlichen Geburt seine3 ältesten Kindes Christine, wie im Nachfolgenden noch näher ausgeführt werden wird. Nach allem wird eine lose Festlegung auf 1620 bis 1624 der Wahrscheinlichkeit nahekommen. Adolph Im Verhör von 1651“) bezeugt Adolph eingangs, daß er 1600 geboren wurde und 1625 geheiratet hat. Um die Weiterentwi>klung nach ihm darzulegen, bedarf e8, abweichend von vorangegangenen Fällen, einer gleichzeitigen Betrachtung von Adolph, seinem Sohn und seinem Enkel, zumal diese auffallend schnell hintereinander folgen. Hierzu wird auf die Kopfsieuerlisien“) und die „Claß von Dahlhausen“-Stiftung“) hingewiesen. Diese Quellen ergeben zwangsläufig folgendes Datenbild, denn diesem liegt die Tatsache zugrunde, daß der Enkel Peter (Bäcker) 1663 mindestens 15 Jahre alt gewesen fein muß“). 1. Adolph der Ältere, X 1600, † vor 22. 1, 1663; co 1625 mit Entgen (? von Dahlhausen), X ..., † nach 22. 1. 1663, Deren Sohn: 2. Adolph der Jüngere, 3x um 1626, KH zw. 1673 und 1678; co um 1646 mit Margarethe ..., X ..., WB um 1682, Deren Sohn: 3. Peter (später genannt Peter Bäcker), X um 1647, † 19. 1. 1695**), co vor 1673 mit Margarethe*) ..., X ..., † 29. 1. 1697**). Für die ehemal3 von Claß von Dahlhausen eingeführte Stiftung tritt nach seinem Tode zunächst Adolph der Ältere in seiner Eigenschaft als Schwiegersohn im Jahre 1638 ein. Al3 solcher ist er nach den allgemeinen Exrfahrungen in der Auslegung solher Vorgänge (nämlich Fortsehung der Zahlung) mit großer Wahrscheinlichkeit anzusehen. Er zahlt nachweisbar alljährlich bis 1660/61 weiter und vermutlich noch bis zu seinem vor dem * es Ygl. Anh. Nr. 9. 5) Vgl. Anh. Nr. 16 b. 65) Vgl. Anh. Nr. 23, Bl. 92, 95, und 286. 66) Vgl. Anh. Nr. 12. 87) Vgl. Anh. Nr. 23, Bl. 95. 68) Diese Nachricht ergibt sich aus anderer Quelle. | 2
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18 Frühgeschichte (Adolph) 22. 1. 1663 erfolgten Tode. Ab 1660/61 fehlen die Rechhnungssbücer bis 1678. Von diesem Zeitpunkt an sezt Adolph8 Witwe die Zahlung der Stiftung fort. Die Frage, welche Witwe weiterzahlt, Entgen (des Älteren) oder Margarethe (des Jüngeren), ist ungelöst, aber auch nicht so wichtig. Da Peter (Bäcker) als Enkel die Stiftung 1682 übernimmt, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß fie nach dem Ableben von Adolph dem Ülteren der Jüngere fortsekte und nach ihm 1678 seine und nicht des Älteren Witwe. Entscheidend jedenfalls dafür, daß sich die Auszahlung der Stiftung vom Vater wahrscheinlich auf den Sohn, bestimmt aber auf den Enkel forterbte, ist ihr immer gleicher Wortlaut und gleicher Betrag auch in späterer Zeit, in der dieselbe Stiftung immer wieder eine Rolle spielt. Auch die übrigen vorliegenden Meldungen lassen keine Trennung in der Behandlung von Vater, Sohn und Enkel zu. Die erste besagt, daß Adolph der Ältere und der Jüngere 1656 mehrere Male aus den „Burger-Zwanck= mullen“ Erträgnisse entnehmen, und zwar der Ältere am 11. 1. Weizen, am 8. 2. Hafer und Breimehl, am 16. 8. Korn, am 5. 9. Hafer, am 14. 11. Breimehl, und der Jüngere am 13. 6. Korn und Malz und am 19. 9. ebenfall3 Korn und Malz. Hiernach hat es den Anschein, daß Vater und Sohn -- vielleicht gemeinsam -- Bäckerei betrieben. Adolph der Ültere liefert sogar am 5. 3. 1643 auf Kosten der Gemeinde für 4 Gulden, 14 Albus Brot an die Armen. Der Jüngere nahm vielleicht =- wegen des Malzbezugs --- Brannts=- weinbrennerei hinzu. Das ist um so wahrscheinlicher, als dessen Sohn, Peter (Bäcker) als Branntweinkrämer in den Kopfssteuerlisten“*) bezeichnet wird. Bäckerei und Branntweinausschanf waren in jener Zeit häufig verbunden. Die weiteren Nachrichten lassen nicht recht erkennen, ob darin Adolph Vater oder Sohn gemeint ist. Neben einigen Geldangelegenheiten, die Forderungen und Zahlungen betreffen, handelt es siß am 12. 6. 1662 um die Teilnahme eine3 Adolphs38 am Sendgericht zu Rade und am 15, 11. 1662 um die betrübliche Tatsache, daß ihm von einer Frau „Kappes“ gestohlen wurde. Dieser Vorgang hat zwar keine familienfundliche Bedeutung, doh wäre der Zeitpunkt dann be=- merfenöswert, wenn der Leidtragende der am 22, 1. 1663 als bereits verstorben erfannte Adolph Vater gewesen sein sollte. In diesem Zusammenhang ist noch die weitere Entwicklung naß Adolpyh dem Jüngeren zu verfolgen. Er hatte außer dem bereits behandelten Sohn Peter (Bäcker) wahrscheinlich noch 2 Kinder. Ein Nachricht besagt: „Am 183. 10. 1666 erscheint Adolph Rocholl im Namen seiner Tochter vor dem Stadtgericht.“ Der Vorname dieser Tochter ist nicht befannt geworden. Sie war vermutlich mit Arnold Rochollösberg verheiratet, was aus der „Claß von Dahlhausen“-Stiftung geschlossen wurde. Diese seßte, wie bereits erwähnt, nach Adolph dem Jüngeren seine Witwe bis 1682 fort, danach ihr Sohn Peter (Bäcker) bis zu seinem Ableben 1695, dann (1697-1699) dessen Kinder und 1700 Arnold Rohols8=- 9) Vgl. Anh. Nr. 23, Bl. 236.
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