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RaderRocholl

Hauptband

Die Stammfolge von den Anfängen bis 1936

Auf diesen Seiten: Peter (Bäcker d. Ältere) R'll

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Seite 4343
Erkannter Text Seite 42 und 43

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Seite 42

Frühgeschichte (Adolph) 17

Wann Gottischhalk seine Che mit Margaretha Moll schloß, darüber
lassen sich nur Vermutungen anstellen. 1632 war er jedenfalls verheiratet*).
Zu dieser Zeit stand er im 39. Lebensjahr. Bei der zeitlihen Schäßzung seiner
Eheschließung ergeben sich unter Berückfihtigung de3 HeiratZalters8 seiner
Frau, ihrer dem Alter nach begrenzten Zeugungsfähigfeit und der Tatsache,
daß der jüngste Sohn Bernhard erst 1645 geboren wurde, die Jahre 1620
bis 1622. Andererseits kommt als späteste Zeit das Jahr 1624 in Betracht,
und zwar nach der mutmaßlichen Geburt seine3 ältesten Kindes Christine,
wie im Nachfolgenden noch näher ausgeführt werden wird. Nach allem wird
eine lose Festlegung auf 1620 bis 1624 der Wahrscheinlichkeit nahekommen.

Adolph

Im Verhör von 1651“) bezeugt Adolph eingangs, daß er 1600 geboren
wurde und 1625 geheiratet hat. Um die Weiterentwi>klung nach ihm darzulegen, bedarf e8, abweichend von vorangegangenen Fällen, einer gleichzeitigen
Betrachtung von Adolph, seinem Sohn und seinem Enkel, zumal diese auffallend schnell hintereinander folgen. Hierzu wird auf die Kopfsieuerlisien“)
und die „Claß von Dahlhausen“-Stiftung“) hingewiesen. Diese Quellen
ergeben zwangsläufig folgendes Datenbild, denn diesem liegt die Tatsache zugrunde, daß der Enkel Peter (Bäcker) 1663 mindestens 15 Jahre alt gewesen
fein muß“).

1. Adolph der Ältere, X 1600, † vor 22. 1, 1663; co 1625 mit Entgen

(? von Dahlhausen), X ..., † nach 22. 1. 1663,
Deren Sohn:
2. Adolph der Jüngere, 3x um 1626, KH zw. 1673 und 1678; co um 1646
mit Margarethe ..., X ..., WB um 1682,
Deren Sohn:
3. Peter (später genannt Peter Bäcker), X um 1647, † 19. 1. 1695**),
co vor 1673 mit Margarethe*) ..., X ..., † 29. 1. 1697**).

Für die ehemal3 von Claß von Dahlhausen eingeführte Stiftung
tritt nach seinem Tode zunächst Adolph der Ältere in seiner Eigenschaft als
Schwiegersohn im Jahre 1638 ein. Al3 solcher ist er nach den allgemeinen Exrfahrungen in der Auslegung solher Vorgänge (nämlich Fortsehung der
Zahlung) mit großer Wahrscheinlichkeit anzusehen. Er zahlt nachweisbar alljährlich bis 1660/61 weiter und vermutlich noch bis zu seinem vor dem
* es Ygl. Anh. Nr. 9.

5) Vgl. Anh. Nr. 16 b.

65) Vgl. Anh. Nr. 23, Bl. 92, 95, und 286.

66) Vgl. Anh. Nr. 12.

87) Vgl. Anh. Nr. 23, Bl. 95.

68) Diese Nachricht ergibt sich aus anderer Quelle. |

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18 Frühgeschichte (Adolph)

22. 1. 1663 erfolgten Tode. Ab 1660/61 fehlen die Rechhnungssbücer bis 1678.
Von diesem Zeitpunkt an sezt Adolph8 Witwe die Zahlung der Stiftung fort.
Die Frage, welche Witwe weiterzahlt, Entgen (des Älteren) oder Margarethe (des Jüngeren), ist ungelöst, aber auch nicht so wichtig. Da Peter
(Bäcker) als Enkel die Stiftung 1682 übernimmt, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß fie nach dem Ableben von Adolph dem Ülteren
der Jüngere fortsekte und nach ihm 1678 seine und nicht des Älteren Witwe.
Entscheidend jedenfalls dafür, daß sich die Auszahlung der Stiftung vom Vater
wahrscheinlich auf den Sohn, bestimmt aber auf den Enkel forterbte, ist ihr
immer gleicher Wortlaut und gleicher Betrag auch in späterer Zeit, in der dieselbe Stiftung immer wieder eine Rolle spielt.

Auch die übrigen vorliegenden Meldungen lassen keine Trennung in der
Behandlung von Vater, Sohn und Enkel zu. Die erste besagt, daß Adolph
der Ältere und der Jüngere 1656 mehrere Male aus den „Burger-Zwanck=
mullen“ Erträgnisse entnehmen, und zwar der Ältere am 11. 1. Weizen, am
8. 2. Hafer und Breimehl, am 16. 8. Korn, am 5. 9. Hafer, am 14. 11. Breimehl, und der Jüngere am 13. 6. Korn und Malz und am 19. 9. ebenfall3
Korn und Malz. Hiernach hat es den Anschein, daß Vater und Sohn -- vielleicht gemeinsam -- Bäckerei betrieben. Adolph der Ültere liefert sogar am
5. 3. 1643 auf Kosten der Gemeinde für 4 Gulden, 14 Albus Brot an die
Armen. Der Jüngere nahm vielleicht =- wegen des Malzbezugs --- Brannts=-
weinbrennerei hinzu. Das ist um so wahrscheinlicher, als dessen Sohn, Peter
(Bäcker) als Branntweinkrämer in den Kopfssteuerlisten“*) bezeichnet wird.
Bäckerei und Branntweinausschanf waren in jener Zeit häufig verbunden. Die
weiteren Nachrichten lassen nicht recht erkennen, ob darin Adolph Vater oder
Sohn gemeint ist. Neben einigen Geldangelegenheiten, die Forderungen und
Zahlungen betreffen, handelt es siß am 12. 6. 1662 um die Teilnahme eine3
Adolphs38 am Sendgericht zu Rade und am 15, 11. 1662 um die betrübliche
Tatsache, daß ihm von einer Frau „Kappes“ gestohlen wurde. Dieser Vorgang
hat zwar keine familienfundliche Bedeutung, doh wäre der Zeitpunkt dann be=-
merfenöswert, wenn der Leidtragende der am 22, 1. 1663 als bereits verstorben
erfannte Adolph Vater gewesen sein sollte.

In diesem Zusammenhang ist noch die weitere Entwicklung naß Adolpyh
dem Jüngeren zu verfolgen. Er hatte außer dem bereits behandelten Sohn
Peter (Bäcker) wahrscheinlich noch 2 Kinder.

Ein Nachricht besagt: „Am 183. 10. 1666 erscheint Adolph Rocholl im
Namen seiner Tochter vor dem Stadtgericht.“ Der Vorname dieser Tochter
ist nicht befannt geworden. Sie war vermutlich mit Arnold Rochollösberg
verheiratet, was aus der „Claß von Dahlhausen“-Stiftung geschlossen
wurde. Diese seßte, wie bereits erwähnt, nach Adolph dem Jüngeren seine
Witwe bis 1682 fort, danach ihr Sohn Peter (Bäcker) bis zu seinem Ableben 1695, dann (1697-1699) dessen Kinder und 1700 Arnold Rohols8=-

9) Vgl. Anh. Nr. 23, Bl. 236.

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